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ett technotransfer GmbH
ett technotransfer GmbH
Elektrische Sicherheit in Erfurt und Umgebung seit 1994
Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Prüfdienstleistungen an elektrischen Betriebsmitteln der ett technotransfer GmbH, Schwerborner Straße 1, 99086 Erfurt

Stand: 20.08.2026
§ 1 Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen sowie damit zusammenhängende Leistungen zwischen der ett technotransfer GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
  2. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  3. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
  4. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere ein gesondert geschlossener Rahmenvertrag, haben Vorrang vor diesen AGB.
  5. Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für künftige Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 2 Vertragsschluss
  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
  3. Angaben in Prospekten, Preislisten und sonstigen Unterlagen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht werden.
§ 3 Leistungsumfang
  1. Gegenstand der Leistungen ist die Prüfung ortsveränderlicher und/oder ortsfester elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4, BetrSichV, DIN VDE 0701-0702 und DIN VDE 0105-100, im jeweils vereinbarten Umfang.
  2. Zum Leistungsumfang gehören, soweit vereinbart, insbesondere:
    • Sicht-, Mess- und Funktionsprüfung der Betriebsmittel mit kalibrierten Prüfgeräten,
    • Kennzeichnung geprüfter Betriebsmittel mit Prüfplakette,
    • Erfassung und Inventarisierung der Prüflinge,
    • Dokumentation der Prüfergebnisse in Prüfprotokollen und einem Prüfbericht inkl. Mängelliste.
  3. Die Prüfungen werden durch Elektrofachkräfte bzw. befähigte Personen im Sinne der TRBS 1203 durchgeführt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen; für deren Verschulden haftet er wie für eigenes.
  4. Nicht geschuldet sind – vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung – Reparaturen, Instandsetzungen, die Beseitigung festgestellter Mängel sowie die Stilllegung mangelhafter Betriebsmittel.
  5. Die Prüfung stellt eine Momentaufnahme des Zustands zum Prüfzeitpunkt dar. Eine Garantie für die fortdauernde Mängelfreiheit oder Betriebssicherheit der geprüften Betriebsmittel nach dem Prüfzeitpunkt wird nicht übernommen.
  6. Die Verantwortung des Auftraggebers als Arbeitgeber bzw. Betreiber nach ArbSchG, BetrSichV und DGUV Vorschrift 3 und 4 – insbesondere für die Gefährdungsbeurteilung, die Festlegung der Prüffristen und die Außerbetriebnahme als mangelhaft gekennzeichneter Betriebsmittel – bleibt unberührt.
§ 4 Termine, Leistungszeit und Ausfall
  1. Vereinbarte Prüftermine werden zwischen den Parteien abgestimmt. Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  2. Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin später als 5 Werktage vor dem Termin ab oder können die Leistungen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nur teilweise erbracht werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 250 EUR netto zu berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände (z. B. behördliche Maßnahmen, Epidemien, Streik) verlängern Leistungsfristen angemessen. Dauert die Behinderung länger als 8 Wochen, sind beide Parteien berechtigt, vom betroffenen Einzelauftrag zurückzutreten.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  1. Der Auftraggeber stellt unentgeltlich sicher, dass die zu prüfenden Betriebsmittel am Termin zugänglich und verfügbar sind, dem Prüfpersonal ungehinderter Zugang gewährt wird, erforderliche Freischaltungen und Zugangsberechtigungen rechtzeitig veranlasst werden und ein fachkundiger Ansprechpartner erreichbar ist.
  2. Der Auftraggeber stellt vorhandene Unterlagen (Gerätelisten, frühere Prüfprotokolle, Anlagendokumentation) zur Verfügung und weist auf besondere Gefahren am Einsatzort sowie auf einzuhaltende Sicherheits- und Zutrittsregelungen hin.
  3. Mehraufwand infolge verletzter Mitwirkungspflichten (z. B. Warte- und Suchzeiten, zusätzliche Anfahrten) wird nach Aufwand zu dem in der Preisliste ausgewiesenen Stundensatz vergütet.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise, hilfsweise die jeweils aktuelle Preisliste des Auftragnehmers. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Sofern nicht abweichend vereinbart, werden Anfahrtskosten und ein etwaiger Mindestauftragswert je Einsatz gesondert gemäß Preisliste berechnet.
  3. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachter Leistung (insbesondere nach geprüfter Stückzahl) auf Grundlage der Prüfdokumentation. Der Auftragnehmer ist bei größeren Aufträgen berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB).
  5. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Prüfdokumentation
  1. Die Prüfdokumentation wird dem Auftraggeber innerhalb von 14 Werktagen nach Abschluss des jeweiligen Prüfeinsatzes in der vereinbarten Form übergeben.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kopien der Prüfdokumentation im Rahmen der gesetzlichen und berufsüblichen Aufbewahrungsfristen zu eigenen Nachweiszwecken aufzubewahren.
  3. Die Prüfdokumentation ist für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Eine Verwendung gegenüber Dritten als Beschaffenheits- oder Garantiezusage ist ausgeschlossen.
§ 8 Gewährleistung
  1. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachunternehmens nach dem anerkannten Stand der Technik.
  2. Offensichtliche Mängel der Leistung oder der Dokumentation sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe der Prüfdokumentation, in Textform anzuzeigen. Bei unterlassener rechtzeitiger Rüge gilt die Leistung insoweit als genehmigt; die Haftung nach § 9 Abs. 1 bleibt unberührt.
  3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung (Nachprüfung bzw. Nachbesserung der Dokumentation) berechtigt und verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
  4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. Übergabe der Prüfdokumentation, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften oder § 9 entgegenstehen.
§ 9 Haftung
  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Soweit die Haftung nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
  5. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber als mangelhaft gekennzeichnete Betriebsmittel weiterbetreibt, festgestellte Mängel nicht beseitigt oder Betriebsmittel nach dem Prüfzeitpunkt verändert, beschädigt oder unsachgemäß verwendet werden.
§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz
  1. Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich für Zwecke der Vertragsdurchführung.
  2. Die Parteien beachten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG. Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
§ 11 Kündigung laufender Verträge
  1. Für Verträge mit wiederkehrenden Leistungen gelten die dort vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen; hilfsweise sind solche Verträge mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Vertragsjahres in Textform kündbar.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
§ 12 Schlussbestimmungen
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, der jeweilige Einsatzort; für Zahlungen der Sitz des Auftragnehmers.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist – soweit gesetzlich zulässig – Erfurt.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
ett technotransfer GmbH · Schwerborner Straße 1 · 99086 Erfurt · 0361 7434600 · info@ett-skill.de
HRB 107598 / DE 164454770
Für Büros, Praxen, Schulen, Handwerk und Industrie in der Region Erfurt
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